Unterrichtsbedingungen

bei der Ausbildung an der Städtischen Musikschule Freudenberg am Main


1. Die Eltern verpflichten sich, ihre Kinder zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts anzuhalten. Die Verpflichtung zur Mitwirkung bei öffentlichen Veranstaltungen der Musikschule ist darin eingeschlossen.

2. Der Unterricht in einem Orchesterinstrument verpflichtet zur Teilnahme an den Orchester- und/oder Ensemble... Die Orchester- /Ensemblestunden gewährleisten eine volle musikalische Ausbildung unserer Schüler. Dies ist fundamentaler Grundsatz der Städtischen Musikschule Freudenberg als öffentliche Musikschule auf der Grundlage der Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM).

3. Die allgemeinen Schulferien und schulfreien Tage gelten auch für den Unterrichtsbetrieb der Musikschule. Die monatlichen Gebühren sind Raten des Gesamtaufwandes im Jahr, also auch in den Ferien fällig.

4. Unterrichtsausfälle seitens der Musikschule (z.B. Krankheit der Lehrkraft) können nach Absprache in den Ferien nachgeholt werden . Ab der 2. ausgefallenen Stunde besteht ein Anspruch auf Ausgleich durch Rückerstattung einer anteiligen Gebühr (durch schriftlichen Antrag), falls keine Möglichkeit zu Nachholung besteht.

5. Die Gebühren sind Monatsraten des Gesamtaufwandes im Jahr und werden monatlich durch die Stadtkasse erhoben. Diese Gebühren beinhalten einen Anspruch auf mind. 36 Unterrichtseinheiten pro laufendem Schuljahr.

6. Eine Abmeldung des Schülers kann nur zum Schuljahreswechsel, d.h., zum 30. September des laufenden Jahres, erfolgen (formlos, z.B.: Hiermit melde ich meine/n Sohn/Tochter..... ab) und muss bis zum 30. Juni vorher schriftlich beim Sekretariat vorliegen. Telefonische und mündliche Abmeldungen bei Lehrkräften haben rechtlich keine Gültigkeit.

7. Das Risiko einer Aussetzung oder eines Abbruchs des Unterrichts haben die Eltern selbst jeweils zwischen den Abmeldeterminen zu tragen. Das gilt insbesondere bei - Nachlassen des Interesses am Unterricht, - Umdispositionen bei der Schulausbildung usw. Auch in solchen Fällen ist die Unterrichtsgebühr bis zum regulären Abmeldetermin zur Zahlung fällig.

8. Solange keine rechtskräftige Abmeldung zu den genannten Terminen der Schulordnung vorliegt, wird der Unterrichtsvertrag jeweils automatisch um ein Schuljahr verlängert.

9. Mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten wird weiterhin die Erlaubnis erteilt, Bild- und Tonmaterial im Rahmen des Unterrichts, sowie Konzerten oder Schülervorspielen zu veröffentlichen.

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